Zusatzsicherungen
Die Einbruchsicherheit von Fenstern mit Standardbeschlägen kann durch die Nachrüstung von Zusatzsicherungen erhöht werden. Hierzu werden Nachrüstprodukte für unterschiedliche Anwendungen angeboten. Zusätzliche Verriegelungen haben die Aufgabe, den Flügel in geschlossener Position zu fixieren und das Fenster auch bei Einbruchversuchen sicher geschlossen zu halten. Einen guten Einbruchschutz bieten Nachrüstprodukte, wenn sie:
- geprüft und VdS-anerkannt sind,
- in ausreichender Anzahl vorhanden (bei Fenstern genügen oft zwei Nachrüstprodukte je Fenster) und
- fachgerecht eingebaut werden.
Dabei muss die Bandseite – da die Bänder (Scharniere) von Standardfenstern keine genügende Einbruchsicherheit bieten – ebenso wie die Griffseite gesichert werden. Der Markt bietet Produkte an, die mit einem Schlüssel oder aber auch über einen praktischen Drehknauf ver- bzw. entriegelt werden können.
Es gibt weiterhin Zusatzschlösser, die sich völlig selbsttätig beim Schließen des Fensters oder der Tür verriegeln. Diese sollten nicht bei Balkon- und Terrassentüren eingesetzt werden, da dann die Gefahr besteht, sich versehentlich auszusperren. Für Fenster mit mehreren Flügeln werden spezielle Produkte angeboten. Auch zur Sicherung der Bandseiten von Fenstern und Terrassentüren können spezielle Produkte, auch automatisch verriegelnde, eingesetzt werden.
Wenn die Montage von üblichen, anerkannten Nachrüstprodukten nicht möglich ist, können im Einzelfall auch Teleskopstangen zum Einsatz kommen. Sie haben den Vorteil, dass sie das Fenster an Band- und Griffseite zugleich sichern. Fenstergriffe können auch gegen spezielle Nachrüstprodukte ausgetauscht werden. Diese gewährleisten neben den normalen Funktionen des Griffes auch die zusätzliche Verriegelung des Fensters. Als Stangenschlösser ausgeführte Fenstergriffe verriegeln das Fenster im oberen und unteren Bereich.
Wichtig: Auch mit Stangenschlössern gesicherte Fenster bieten im gekippten Zustand keinen definierten Einbruchschutz. Der Einbruch durch ein gekipptes Fenster wird so nur geringfügig verzögert, verursacht jedoch mehr Geräusche als bei einem Fenster ohne Zusatzsicherung und kann so die Aufmerksamkeit Dritter erregen. Unter dem Gesichtspunkt der Einbruchhemmung – und damit auch für Versicherer – ist ein gekipptes Fenster immer als offenes Fenster zu betrachten.
Zur Sicherung von Schiebetüren können – je nach Konstruktion – spezielle Kastenschlösser montiert werden. Wenn dies nicht machbar ist, kann eine Absicherung unter Umständen mit einer Vorlegestange erfolgen, die verhindert, dass der Türflügel seitlich verschoben werden kann.