Was tun im Alarmfall?
Was nützt die beste und zuverlässigste Alarmanlage, wenn ihr Ruf überhört bleibt? Nicht immer sind Nachbarn oder Bekannte zur Stelle. Und möchten Sie wirklich, dass Ihre Nachbarn bei einem Einbruchalarm nachsehen und es dabei zu einer Konfrontation mit dem Täter kommt?
Abhilfe schafft hier die Aufschaltung der Alarmanlage auf eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL). Diese ist 365 Tage im Jahr rund um die Uhr besetzt. Sofern die Alarmanlage auf dem Schutzobjekt mit einer Übertragungseinrichtung ausgestattet ist, kann diese selbstständig und sekundenschnell die Meldungen an die NSL übertragen. Dazu ist lediglich ein Telefonanschluss erforderlich. Über die Mobilfunknetze (GSM) und das Internet können die Meldungen (je nach Übertragungseinrichtung) ebenfalls übertragen werden.
In der NSL werden Alarme aus Schutzobjekten (z. B. Eigenheim, Wochenendhaus, gewerblich genutzte Bereiche) entgegengenommen und gemäß den im Vorfeld gemeinsam getroffenen Vereinbarungen bearbeitet.
Notruf- und Serviceleitstellen und Interventionsstellen (IS) sind in der Regel Fachbereiche innerhalb der Organisation eines Sicherheitsdienstleisters (oft als Wach- und Sicherheitsunternehmen (WuS-Unternehmen) bezeichnet). Sie bieten neben den Alarmempfangs- und Interventionsdienstleistungen vielfach noch weitere Dienstleistungen an. Dazu zählen beispielsweise Objektsicherungsdienste, Veranstaltungsdienste, Sicherungsdienste im öffentlichen Raum (z. B. Kontrolltätigkeiten im öffentlichen Personennahverkehr), Geld- und Wertdienste, Aufzugsnotdienste (Befreiung eingeschlossener Personen) und vieles mehr.
Bevor eine Alarmanlage bei einer NSL aufgeschaltet wird, müssen Sie sich natürlich mit dem Sicherheitsdienstleister (Betreiber der NSL) darauf verständigen, welche Meldungen (Einbruch, Bedrohung, Gas, Wasser, Störung usw.) an die NSL übertragen werden sollen und welche Maßnahmen der Sicherungsdienstleister im Alarmfall in Ihrem Auftrag durchführen soll. Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Um die Vereinbarung klar und verständlich zu dokumentieren, empfiehlt es sich, das VdS-Alarmdienst- und Interventionsattest in Absprache mit dem Sicherheitsdienstleister auszufüllen: Musterbeispiel mit Hinweisen.pdf, VdS 2529.pdf.
Die verschiedenen Klassen der NSL
Aufgeteilt werden die NSL in die Klassen A, B und C. Dabei handelt es sich um eine Unterscheidung, die Auskunft darüber gibt, welche Technik in der NSL zur Verfügung steht, um Alarme zuverlässig entgegenzunehmen. So müssen in Einbruchmeldeanlagen der höheren Klassen (bei höheren Risiken, also wenn bspw. befürchtet wird, dass der Täter den Übertragungsweg sabotiert) immer zwei Übertragungswege zur Verfügung stehen, z. B. Telefon und GSM . Bei Ausfall oder Sabotage der Telefonleitung kann dann noch über GSM ein Alarm abgesetzt werden. Das muss die NSL aber auch unterstützen, das heißt sie muss also auch eine Art „Mobiltelefon-Empfangsgerät“ haben, das die Meldungen, die über GSM abgesetzt werden, empfängt. Bei Objekten mit sehr hohem Risiko (Banken, Juweliere usw.) kann es sogar erforderlich sein, dass eine dauerhafte Verbindung zur NSL besteht (sogenannte Stehende Verbindung; das Gegenteil ist die Bedarfsgesteuerte Verbindung, die wie bei einem Telefonat nur für die Dauer des Gesprächs besteht). Fällt diese Leitung aus, weil Täter den Anschluss sabotieren, sollte schnellstmöglich der Interventionsdienst die Ursache für die Leitungsunterbrechung vor Ort ermitteln.
Da bei VdS-Home die Risiken hinsichtlich der Sabotage des Übertragungsweges in der Regel nicht so hoch sind, kann hier vielfach auf einen Ersatzweg oder gar eine stehende Verbindung verzichtet werden, so dass NSL aller Klassen für die Aufschaltung geeignet sind. Dennoch verzeichnen wir in der Datenbank der anerkannten Wach- und Sicherheitsunternehmen die jeweiligen Klassen. Welche für Sie vonnöten ist und ob weitere Anforderungen bestehen, kann Ihnen Ihre Fachfirma sagen, die die Alarmanlage errichtet.
Hier die technische Unterscheidung:
- NSL der Klasse A verfügen mindestens über Alarmempfangseinrichtungen für Bedarfsgesteuerte Verbindungen gemäß den Richtlinien für Übertragungswege, VdS 2471.
- NSL der Klasse B verfügen darüber hinaus über Alarmempfangseinrichtungen für Ersatzwege in Form von Bedarfsgesteuerten Verbindungen, z. B. über Funkverbindungen.
- NSL der Klasse C müssen über Alarmempfangseinrichtungen der Klasse A oder B und darüber hinaus über eine solche für Stehende Verbindungen verfügen.
Ob eine NSL über eine eigene Interventionsstelle verfügt oder sich zum Zwecke der Intervention eines Kooperationspartners bedient, sehen Sie in der Tabelle anhand des Häkchens bei „Interventionsstelle“. Ist ein Häkchen gesetzt, verfügt dieser Sicherheitsdienstleister über eine IS unter der gleichen Anerkennungsnummer. Da bei anerkannten NSL auch die kooperierende IS anerkannt sein sollte, ergeben sich durch diese Art der Zusammenarbeit keine Qualitätsunterschiede. Entscheidendes Kriterium muss immer sein, dass eine qualifizierte, im Umgang mit Gefahrensituationen erfahrene Interventionskraft so schnell wie möglich am Objekt sein kann.
VdS-anerkannte WuS-Unternehmen finden Sie hier.
Dem Alarm folgt die Intervention
Läuft tatsächlich einmal – im Falle des Falles – ein Alarm bei der NSL auf, wird dieser durch moderne Technik übermittelt, entgegengenommen und durch kompetente Mitarbeiter bearbeitet, die, abhängig vom Alarm, die mit Ihnen vereinbarten Maßnahmen einleiten. Normalerweise wird bei einem Alarm eine entsprechend qualifizierte Sicherheitskraft (Interventionskraft) zum Objekt geschickt, um die Gefahrensituation vor Ort zu analysieren. Hierbei wird in der Regel aus Gründen einer möglichen Konfrontation mit Tätern vor Ort für die Alarmverfolgung ein sogenannter Interventionsdienst eingesetzt. Dieser kann über die Interventionsstelle des Sicherungsdienstleisters, der die NSL betreibt, oder über eine externe in unmittelbarer Nähe zum Schutzobjekt befindliche Interventionsstelle durchgeführt werden. Damit die Gefahrensituation vor Ort eindeutig beurteilt werden kann, ist es sinnvoll, der Interventionskraft den Zugang zum Schutzobjekt und zur Alarmanlage zu ermöglichen. Hierfür sollten bei der IS die erforderlichen Objektschlüssel und/oder Zugangscodes hinterlegt werden.
Wachunternehmen in Ihrer Nähe
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